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Im Folgenden erläutern wir, warum wir uns für ein Wohnmodell in genossenschaftlicher Form engagieren: Genossenschaften sind grundsätzlich gekennzeichnet durch sozialen Ausgleich und solidarisches Anstreben eines gemeinsamen Zieles. Damit sind sie für viele Gruppen die geeignete Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen in einem Verbund unterschiedlicher Menschen. Das besondere an dem Modell einer Genossenschaft ist für uns:

…, dass die Nutzung durch die, in der Satzung aufgeführter Eckpunkte, Nachhaltigkeit erlangt. Wir möchten getreu unserer Präambel auch nachfolgenden Generationen bzw. zukünftigen Interessent/inn/en, die unserem Konzept entsprechen, Wohnraum mit einem moderaten, stabilen Mietzins zur Verfügung stellen.

…, dass diejenigen Mitglieder, die über mehr Geld verfügen, durch Zeichnung freiwilliger Anteile oder durch den Erwerb einer Wohnung, auch Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten, das Wohnen in der Genossenschaft ermöglichen. Für freiwillig gezeichnete Anteile kann als zusätzlicher Anreiz zum sozialen Aspekt, jährlich eine Ausschüttung vorgenommen werden. Einige Wohnung sollen auch zum Verkauf stehen (ca. 40:10), damit das Gesamtkonzept aufgeht.

…, dass der Eintritt in die Genossenschaft bedeutet, durch eine einmalige Einlage (die verzinst und nach der Abzahlung des Kredites auch wieder ausgezahlt wird) eine langfristig, gesicherte Mietbelastung zu erhalten. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ist keine Geldanlage, son­­dern bietet die Möglichkeit, selbst bestimmt gemeinsam zu leben und alt zu werden. Im Vergleich dazu ist der Erwerb einer Eigentumswohnung für uns die schlechtere Alternative. Das hätte zur Konsequenz, dass Kapital gebunden wird und nicht zur Verfügung steht – außer für (bei den meisten nicht vorhandenen) Erben bzw. wenn das Eigentum verkauft wird.